Kaum ein Geschäft kommt ohne Bons aus – Kunden nehmen die Zettel nach jedem Einkauf entgegen. Kassenrollen gibt es in unterschiedlichen Varianten, beginnend bei diversen Materialien bis hin zu verschiedenen Maßen und Stärken. Auf diese Aspekte sollten Sie achten, wenn Sie das passende Produkt finden möchten. Auch für Kunden sind Bons wichtig, beispielsweise zum Warentausch. Wenn Sie für Ihr Geschäft die passenden Bonmodelle suchen, werden Sie bei ROLLENLAND fündig.
Welche Arten von Kassenbons gibt es?
Bonrollen werden anhand diverser Kriterien in Größen eingeteilt – bezogen auf Durchmesser, Breite und Lauflänge. Zu den üblichen Formaten gehört 80x80x12. Die Angaben beziehen sich wie folgt auf die Maße der Bonrolle: 80 mm Breite, 80 mm Rollendurchmesser, 12 mm Hülsendurchmesser. Weiterhin gängige Maße sind: 76x80x12 und 57x57x12. Darüber hinaus unterscheiden sich Thermorollen von herkömmlichem Bonpapier: Das Papier von Thermorollen ist dünner und weicher als das Material normaler Bonrollen. Zusätzlich hat sich in den letzten Jahren der blaue Kassenbon immer weiter verbreitet. Er gilt als die umweltfreundlichere Option zu herkömmlichen Thermorollen.
Was ist beim Kauf von Kassenbons zu beachten?
Eine Bonrolle muss zum Kassensystem passen. Hersteller von Rollen legen Wert darauf, dass ihre Produkte zu den zertifizierten Kassensystemen der Unternehmen passen. Hohe Anforderungen sollten Sie auch an die Beschaffenheit von Kassenbons stellen. Es empfiehlt sich der Kauf schadstofffreier Produkte, die umweltfreundlich hergestellt werden. Auf Phenol und Bisphenol A (BPA) sollte bei der Produktion verzichtet werden. Hohe Priorität bei der Auswahl von EC-Rollen und anderen Bons hat der Verwendungszweck. So gibt es für Apotheken spezielle Apothekenrollen; in Einkaufszentren kommt die normale Kassenrolle zum Einsatz. Interessenten können ihre Rollen zusätzlich bedrucken lassen. Dabei gilt es, sich im Vorfeld für das richtige Papier zu entscheiden. Wer einen Thermokassendrucker verwendet, kauft Thermopapier. Dieses ist einseitig mit einer hitzeunempfindlichen Schicht versehen und hält der Wärme beim Farbdruck stand.
Bedeutung von Bons für Kunden und Verkäufer
Auf einem Kassenbon stehen erworbene Waren mit Namen und Anzahl aufgelistet, gegenüber stehen die Preise. Käufer, die Ware umtauschen möchten, müssen in der Regel den zugehörigen Kassenzettel vorlegen. Die Reklamation ist jedoch auch ohne den Nachweis möglich, wenn ein Zeuge beim Kauf zugegen war. Alternativ hilft die EC-Kartenabrechnung beim erfolgreichen Warentausch. Für Verkäufer bieten Kassenrollen die Möglichkeit der Werbung. Sei es das Apotheken-A und der Apothekenname oder die Bezeichnung der Verkaufsstätte auf dem Papier. Die Rückseite bietet sich für die Verzierung, für den Aufdruck von Wertmarken oder Coupons. Beschriftete Kassenzettel wirken optisch ansprechend und rufen Kunden Ihr Unternehmen ins Gedächtnis. So einfach können Sie mit Werbung auf Kassenbons die Kundenbindung stärken. Außerdem erschaffen Sie individuelle Bonrollen, mit denen Sie sich vom Wettbewerb abheben.
Welche Aufbewahrungsfristen gibt es für Bons?
Die Aufbewahrungsfrist für Kassenzettel beträgt zwei Jahre, damit Kunden Waren nach Ablauf der Garantie zurückgeben können. Je länger die Garantiezeit läuft, desto länger müssen die Belege aufbewahrt werden. Wichtig sind die Nachweise auch für die Steuererklärung. Wer Kosten absetzen kann, muss Nachweise in Form von Bons erbringen. Im Geschäftsbereich dienen die Belege der Buchhaltung. Laut Gesetz müssen Kassenbewegungen (Einnahmen und Ausgaben) täglich festgehalten werden. Die Aufbewahrungsfrist für die Zettel beträgt sechs Jahre.
Bon, Quittung, Rechnung – Wo liegen die Unterschiede?
Auf einem Kassenbon sind alle eingekauften Artikel gelistet, mit Kaufpreis, Gesamtsumme und ausgewiesener Mehrwertsteuer. Der Bon wird ausgehändigt, wenn die Ware vollständig bezahlt ist. Bei einer Rechnung sind diese Angaben ebenfalls zu finden. Jedoch bekommt der Käufer eine Rechnung auch, wenn sie noch nicht beglichen ist – sozusagen als Zahlungsaufforderung. Mit einer Quittung bestätigt der Verkäufer dem Käufer den Erhalt des Geldes. Es genügt die Angabe der von Datum und Rechnungsnummer.
„Ist gebongt!“ – Woher kommt das Sprichwort?
Es handelt sich um Umgangssprache und heißt so viel wie: „Das ist beschlossen“. Zudem ist „gebongt“ die eingedeutschte Schreibweise von „gebont“ und bedeutet „in die Registrierkasse eingegeben“, also „registriert“.